Geldwäsche im Unternehmen ist ein ernst zu nehmendes Thema: Schützen Sie Ihr Unternehmen durch die Hinzunahme eines externen Geldwäschebeauftragten.
Der Geldwäschebeauftragte für Güterhändler in BW
Matthias Herrlinger
Das Autohaus, der Juwelier, die Galerie, das Auktionshaus, der Vermittler oder Makler ist gut beraten und oft gesetzlich verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten im Unternehmen zu integrieren.
Sind Sie unsicher, ob Sie einen Geldwäschebeauftragten benötigen? Betroffen sind insbesondere Güterhändler wenn der Handel mit Gütern über 50% des Gesamtumsatzes entspricht oder wenn mind. zehn Beschäftigte mit größeren Bargeldmengen in Berührung kommen.
Die connexo GmbH
Das Beratungsunternehmen connexo ist spezialisiert auf Risiko- und Schwachstellenanalysen, internen Audits, die Abwehr deliktischer Handlungen und die vollumfängliche Datenschutzberatung.
Eine Risikoanalyse des Geldwäschebeauftragten kann verdeutlichen, welchen Risiken ein Unternehmen in Bezug auf Geldwäsche ausgesetzt ist, um anschließend Maßnahmen zu entwickeln, die den ermittelten Risiken entgegenwirken. Als Verantwortlicher/Verpflichtender schützen Sie sich damit vor einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe (§ 56 GwG).
Die vorrangige Aufgabe des GwB ist es, etwaige Risiken und Gefahrenquellen im Untermehem zu erkennen, das Untermehmen bei der Risikobewertung zu unterstützen und auf entsprechende Anweisungen und interne Grundsätze im Unternehmen hinzuwirken.
Vertraulich
Nehmen Sie Kontakt mit dem Geldwäschebeauftragten Matthias Herrlinger auf. Nur so können Sie herausfinden, ob die "Chemie" passt.
MHG
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